2026
Backtag
17
. Januar 2026
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Rotberg im Backhaus
Backtag
14. Februar 2026
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Rotberg im Backhaus
Backtag – Frauentagsvorfeier
07. März 2026
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Rotberg im Backhaus
Backtag
11. April 2026
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Rotberg im Backhaus
Backtag
09. Mai 2026
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Rotberg im Backhaus
Backtag
13
. Juni 2026
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Rotberg im Backhaus
Backtag
11. Juli 2026
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Rotberg im Backhaus
Backtag mit Jugendlichen mit JG und DRK
08. August 2026
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Rotberg im Backhaus
Backtag
12. September 2026
—Rotberg im Backhaus
Backtag & Kürbisschnitzen mit Kindern
10. Oktober 2026
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Rotberg im Backhaus
Backtag
14
. November 2026
—Rotberg im Backhaus
Backtag
12. Dezember 2026
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Rotberg im Backhaus
Hinweis: Es handelt sich nicht um einen kommerziellen Backbetrieb zum Verkauf von Backwaren.
Auszug aus der Vereinssatzung
§ 2 Vereinszweck
(1) Zweck des Vereins ist die Erhaltung, Pflege und Förderung der dörflichen Kultur, der örtlichen Tradition, der Heimatkunde sowie der Volksbildung. Er dient der Erhaltung der Brotbackkultur, der Brotbacktechniken und alter Brotbackrezepte sowie der Erhaltung und Weitergabe dieses Wissens.
(2) Der Zweck des Vereins wird insbesondere verwirklicht durch;
a) den Betrieb des rekonstruierten historischen Backhauses mit Holzbackofen im GT Rotberg der Gemeinde Schönefeld, geregelt über ein Gebäudenutzungsvertrag mit der Gemeinde Schönefeld,
b) der Förderung des generationsübergreifenden Zusammenlebens in der Gemeinde Schönefeld.
c) der Pflege, Verschönerung und Belebung des GT Rotberg durch kulturelle und traditionelle Veranstaltungen rund um das historische Backhaus im Zentrum des Ortes,
d) das Sammeln, Testen und Verkosten traditioneller regionaler und internationaler Brotbackrezepte sowie dessen Dokumentation,
e) das Erlernen und Vermitteln von alten Backtechniken und deren Dokumentation,
f) Backvorführungen mit traditionellen Zutaten im Backhaus und Vermittlung von althergebrachten Brotbacktechniken für interessierte Bürger, Kindergarten- und Schülergruppen.
(3) Der Verein dokumentiert dazu seine Aktivitäten in einer Vereinschronik.
§ 3 Gemeinnützigkeit, Selbstlosigkeit
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.